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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SHK-Schimmer-Meisterbetrieb
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Werkleistungen der Firma SHK Schimmer (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
§ 2 Vergütung und Abschlagszahlungen
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder für bereitgestelltes Material (z. B. Heizungsanlagen, Sanitärkeramik) angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Rechnungen sind sofort nach Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert begonnen und durchgeführt werden können (freier Zugang zur Baustelle).
Strom und Wasser sind vom Auftraggeber in ausreichendem Maße kostenlos bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf den Verlauf verdeckter Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserleitungen hinzuweisen.
§ 4 Abnahme und Eigentumsvorbehalt
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Sie gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder wenn er die Anlage in Betrieb nimmt.
Alle gelieferten und eingebauten Gegenstände und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der Firma SHK Schimmer.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des BGB (5 Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk, 2 Jahre bei sonstigen Werkleistungen/Reparaturen). Für Unternehmer wird die Frist bei Reparaturen auf 1 Jahr verkürzt.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz des Auftragnehmers der ausschließliche Gerichtsstand.